Allgemeine Information

Kraftbetätigtes Fenster

Ein kraftbetätigtes Fenster ist ein Bauteil zum Abschluss einer Wand- oder Dachöffnung, das zur Lüftung, zum Rauchwärmeabzug und eventuell auch zum gelegentlichen Durchgang (z.B. Fenstertür) vorgesehen ist. Die Bewegung des Fensterflügels erfolgt durch Antriebe. Dadurch können sich Gefahren ergeben, denen durch geeignete Schutzmaßnahmen begegnet werden muss.

Da ein kraftbetätigtes Fenster als eine Maschine angesehen wird, muss der Hersteller der Maschine gemäß der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG dafür sorgen, dass eine Risikobeurteilung vorliegt, unter der Berücksichtigung der Faktoren:

  • Einbausituation
  • Nutzer
  • Steuerung / Bedienung der Antriebe

Diese Risikobeurteilung ist bei folgenden Bedingungen erforderlich:

  • Hauptschließkante des Fensters > 2,5 m über Boden oder
  • Öffnungsweite an der Hauptschließkante > 200 mm oder
  • Schließgeschwindigkeit an der Hauptschließkante > 15 mm/s oder
  • Öffnungsgeschwindigkeit an der Hauptschließkante > 50 mm/s oder
  • Schließkraft an der Hauptschließkante > 150 N

Der Bauherr und Planer sind verpflichtet diese Risikobeurteilung durchzuführen und notwendige Schutzmaßnahmen auszuschreiben. Der Errichter der Maschine kraftbetätigtes Fenster muss die vorgesehenen Schutzmaßnahmen vor Ort umsetzen bzw. ggf. ermitteln und Restrisiken melden bzw. minimieren.

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