Wissenswertes
Rauchableitungen
Bei Rauchableitungen handelt es sich um Öffnungen mit geometrischen Rauchabzugsflächen (Ag). Anforderungen an die Produkte zur Herstellung einer Rauchableitung werden baurechtlich nicht gestellt.
Die allgemeine Formel zur Flächenermittlung lautet: Ag = a ∙ b
Bei der Berechnung dürfen alle Öffnungen mit einbezogen werden, sofern alle Behinderungen, wie Fensterleibungen und Stürze, berücksichtigt werden und die Fläche Ag nicht größer ist als die lichte Fläche des Fensters.
Rauchwärmeabzugsgeräte
Bei Rauchwärmeabzugsgeräte handelt es sich um Geräte mit aerodynamisch wirksamen Rauchabzugsflächen (Aa). Anforderungen an diese Natürlichen Rauch- und Wärmeabzugsgeräte (NRWG) werden gemäß EN 12101-2 gestellt. Dazu gehören Windkanalmessungen für den aerodynamischen Beiwert (Cv0), Temperatur- und Schneelastprüfungen, sowie Dauerversuche für die Anwendung als NRWG und für die Lüftung. Ein NRWG besteht immer aus einer Einheit, bestehend aus einem Fenster mit Antrieb(en) und aller notwendigen Beschlagsteile.
Die Formel zur Flächenermittlung lautet: Aa = a ∙ b ∙ Cv0
Der Cv0 ist den zugehörigen Prüfergebnissen zu entnehmen in Abhängigkeit der Einbaulage und des Öffnungswinkels des Fensters.
Es gibt keine allgemeine Vorgabe, wann Rauchableitungen und wann geprüfte NRWGs eingesetzt werden müssen. Die Forderungen sind aus den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO), der Musterbauordnung (MBO) und den gültigen Richtlinien und Verordnungen zu entnehmen, wie zum Beispiel aus der Muster-Industriebau-Richtlinie (MindBauRL) oder Versammlungsstättenverordnung (VStättVO).
Ein geometrischer Querschnitt ist die Summe aller Öffnungsflächen. Bei der Ermittlung dieser Flächen sind Fensterleibungen, Fensterstürze, Pfosten- und Riegel und weitere Behinderungen zu berücksichtigen (Bild 1). Zusätzlich sind die Einbausituationen zu beachten, wie z.B. eng beieinander liegende gleichzeitig öffnende Fenster (Bild 2) oder Fenster, die dicht an einer Wand öffnen (Bild 3). Speziell bei diesen Situationen dürfen die seitlichen Dreiecke nicht oder nur bedingt in die Berechnung mit einfließen.
Zu den widersprüchliche Aussagen, ob die seitlichen Dreiecke in eine Berechnung mit einfließen dürfen, hat das Land Nordrhein-Westfalen (Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr) und der TÜV Rheinland Stellungnahmen abgegeben. Da die Berechnungen nicht gesetzlich geregelt sind dürfen alle zusätzlichen Flächen mit einbezogen werden.
Muster- und Landesbauordnungen
am Beispiel der Rauchableitung in Treppenräumen
Musterbauordnung
Auszüge aus der Musterbauordnung (MBO), Fassung November 2002, § 35 Notwendige Treppenräume, Ausgänge (8) Notwendige Treppenräume müssen belüftet und zur Unterstützung wirksamer Löscharbeiten entraucht werden können und 2. an der obersten Stelle eine Öffnung zur Rauchableitung haben.
Öffnungen zur Rauchableitung […] müssen in jedem Treppenraum einen freien Querschnitt von mindestens 1 m² und Vorrichtungen zum Öffnen ihrer Abschlüsse haben, die vom Erdgeschoss sowie vom obersten Treppenabsatz aus bedient werden können.
Landesbauordnung
Jedes Bundesland hat seine eigene Bauordnung (BauO) mit teilweise erweiterten Anforderungen gegenüber der Musterbauordnung. Beispiel Nordrhein-Westfalen (NRW)
Landesbauordnung (BauO NRW), § 37 Treppenräume
(12) In Gebäuden mit mehr als fünf Geschossen oberhalb der Geländeoberfläche sowie bei innenliegenden notwendigen Treppenräumen muss an der obersten Stelle eines notwendigen Treppenraumes ein Rauchabzug vorhanden sein. Der Rauchabzug muss eine Rauchabzugsöffnung mit einem freien Querschnitt von mindestens 5 von Hundert der Grundfläche, mindestens jedoch von 1 m² haben. Der Rauchabzug muss vom Erdgeschoss und vom obersten Treppenabsatz aus bedient werden können. Abweichungen können zugelassen werden, wenn der Rauch auf andere Weise abgeführt werden kann.
Bundesland | Treppenraum innenliegend | andere Treppenräume | Fläche | Bedienung |
Baden-Württemberg | keine Anforderungen für Nicht-Sonderbauten | |||
Bayern | ja | mehr als 13 m | mindestens 1 m² | Erdgeschoss u. oberster Treppenabsatz |
Berlin | ja | mehr als 13 m | mindestens 1 m² | Erdgeschoss u. oberster Treppenabsatz |
Brandenburg | ja | mehr als 13 m | mindestens 1 m² | Erdgeschoss u. oberster Treppenabsatz |
Bremen | ja | mehr als 5 Geschosse | mindestens 5% der Grundfläche, mindestens 1 m² | Erdgeschoss u. oberster Treppenabsatz |
Hamburg | ja | mehr als 13 m | mindestens 1 m² | Erdgeschoss u. oberster Treppenabsatz |
Hessen | ja | Gebäudeklasse 5 | mindestens 1 m² | Erdgeschoss u. oberster Treppenabsatz |
Mecklenburg-Vorpommern | ja | mehr als 13 m | mindestens 1 m² | Erdgeschoss u. oberster Treppenabsatz |
Niedersachsen | – | – | – | – |
Nordrhein-Westfalen | ja | mehr als 5 Geschosse | mindestens 5% der Grundfläche, mindestens 1 m² | Erdgeschoss u. oberster Treppenabsatz |
Rheinland-Pfalz | ja | mehr als 5 Geschosse | mindestens 5% der Grundfläche, mindestens 1 m² | Erdgeschoss u. oberster Treppenabsatz |
Saarland | ja | mehr als 13 m | mindestens 1 m² | Erdgeschoss u. oberster Treppenabsatz |
Sachsen | ja | mehr als 13 m | mindestens 1 m² | Erdgeschoss u. oberster Treppenabsatz |
Sachsen-Anhalt | ja | mehr als 13 m | mindestens 1 m² | Erdgeschoss u. oberster Treppenabsatz |
Schleswig-Holstein | ja | mehr als 13 m | mindestens 1 m² | Erdgeschoss u. oberster Treppenabsatz |
Thüringen | ja | mehr als 13 m | mindestens 1 m² | Erdgeschoss u. oberster Treppenabsatz |
(1) Bei Treppenräumen von über 40 m² Grundfläche sind besondere Vorgehensweisen notwendig.
(2) Es kann verlangt werden, dass der Rauchabzug auch von anderer Stelle aus bedient werden kann.
Beispiel zur Umsetzung einer elektromotorischen Rauchableitung in einem Treppenraum.
OG Obergeschoss
EG Erdgeschoss
UG Untergeschoss
Rauchabführung über elektrisch betriebenes Dachfenster
Die Zuluft kann ebenfalls elektrisch erfolgen.
RWA-Zentrale als Energieversorgung und Steuereinrichtung
Manuelle Auslösung über Feuertaster (manuelle Brandmelder)
Automatische Auslösung über Rauchmelder (automatische Brandmelder)
Zur täglichen Lüftung bietet sich die Bedienung über Lüftungstaster an.
Zur Vorbeugung von Schäden durch zu hohe Windgeschwindigkeiten und Regen stehen folgende Produktlösungen zur Verfügung: Regenmelder, Wind und Regenmelder (kombiniert)
Zur Planung einer elektrische Rauch- und Wärmeabzugsanlage sind zwingend die entsprechenden Brandgruppen, Lüftungsgruppen und Motorgruppen festzulegen. Darauf basierend kann eine Verkabelungsübersicht erstellt werden mit Festlegung der Kabeltypen und Kabelquerschnitte.
Im Verkabelungsplan werden zusätzlich die Zuordnungen der Feuertaster (manuelle Auslösung), der Rauchmelder (automatische Auslösung), Lüftungstaster und des Wind- / Regenmelders zu den Motorgruppen dargestellt. Die Zuordnung erfolgt durch die Angabe der Motorgruppennummer an den Bedien- und Auslöseelementen.
Gemäß dem Beispielgebäude und dem Verkabelungsplan ergeben sich somit 3 Brandgruppen (für jeden Gebäudebereich eine Brandgruppe) und 5 Lüftungsgruppen verteilt auf 5 Motorgruppen. Zusätzlich ist im Verkabelungsplan zu erkennen, dass der Treppenraum 2 Feuertaster und 2 Lüftungstaster erhält und wie die Verkabelung zu erfolgen hat.
Der Wind- und Regenmelder wirkt auf alle Motorgruppen, daher die Kennzeichnung 1-5. Diese prinzipielle Darstellung kann für jedes Gebäude und für Treppenräumen angewandt werden.
1. siehe Kabelquerschnittsdiagramm, Kabel mit Funktionserhalt gemäß Musterleitungsanlagenrichtlinie
2. 6 x 0,8 mm², Kabel mit Funktionserhalt gemäß Musterleitungsanlagenrichtlinie
3. 4 x 0,8 mm², benötigt werden 2 Adern, Kabel mit Funktionserhalt gemäß Musterleitungsanlagenrichtlinie
4. 4 x 0,8 mm², Kabel ohne Funktionserhalt
5. 4 x 0,8 mm² bis 100 m, Kabel ohne Funktionserhalt
6. 3 x ... mm²; Querschnitt gemäß Leistungsaufnahme, Kabel ohne Funktionserhalt
Hinweis: Dieses Verkabelungsbeispiel ersetzt keine individuelle Planung.