Wissenswertes
Die Musterleitungsanlagenrichtlinie (MLAR) regelt: Leitungsanlagen in notwendigen Treppenräumen, in Räumen zwischen notwendigen Treppenräume, die Führung von Leitungen durch raumabschließende Bauteile (Wände und Decken).
Die MLAR ist eingeführt als technische Regel und muss angewandt werden. Abweichungen sind möglich, sofern diese keine negativen Einflüsse auf das Schutzziel haben. Ein Nachweis kann gefordert werden und muss ggf. über eine Zustimmung im Einzelfall (ZiE) umgesetzt werden.
Auszug aus der MLAR:
5.3.2 Die Dauer des Funktionserhaltes der Leitungsanlagen muss mindestens 30 Minuten betragen
bei […]
e) natürlichen Rauchabzugsanlagen (Rauchableitung durch thermischen Auftrieb); ausgenommen sind Anlagen, die bei einer Störung der Stromversorgung selbsttätig öffnen, sowie Leitungsanlagen in Räumen, die durch automatische Brandmelder überwacht werden und das Ansprechen eines Brandmelders durch Rauch bewirkt, dass die Anlage selbsttätig öffnet.
FE | Flammeinwirkung mit 750 °C |
180 | 180 min. kein Kurzschluss oder Unterbrechung |
E | Funktionserhalt einer Kabelanlage |
30/60/90 | Stromfluss und kein Kurzschluss |
Elektrische Kabelanlagen (Kabel + Tragekonstruktion) mit Funktionserhalt sind gemäß DIN 4102-12 zu errichten.
Gemäß DIN VDE 0100-540 darf der grün / gelbe Schutzleiter nur für Schutzleiterfunktionen genutzt werden und für keine anderen Zwecke.
Formel zur Berechnung der notwendigen Kabelquerschnitte
A | Querschnitt in mm² |
I | Gesamtstromaufnahme aller Antriebe |
L | einfache Leitungslänge |
2 | Multiplikator zur Berücksichtigung der rückführenden Leitung |
2,5 V | zugelassener Spannungsabfall |
58 Sm/mm² | elektrische Leitfähigkeit von Kupfer |