HAUTAU erhält Mittel aus dem Förderprogramm „Weiterbildung in Niedersachsen“ (WiN)

Kofinanzierung von Weiterbildungsmaßnahmen mit der NBank

Die HAUTAU GmbH ermöglicht ihren Beschäftigten anerkannte regionale Weiterbildungsangebote für eine kontinuierliche Steigerung der Qualifikation und Kompetenz. Im Rahmen des Programms „Weiterbildung in Niedersachsen“ wird der Beschlaghersteller bei individuellen Maßnahmen unterstützt. Die NBank sponsert mit Hilfe des Europäischen Sozialfonds (ESF) und Landesmitteln. Derzeit profitiert ein Vertriebsmitarbeiter, der nun in einer Schulung zum Projektleiter ausgebildet wird.

Gerade in der Corona-Rezession gewinnt die Weiterbildung gut qualifizierter Beschäftigter an Relevanz. Umso erfreulicher, dass diese mit Mitteln aus dem Förderprogramm „Weiterbildung in Niedersachsen“ (WiN) der NBank subventioniert wird. Das Programm fördert zahlreiche Weiterbildungsmaßnahmen und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Fachkräftesituation.

Das Förderprogramm bezuschusst bis zu 50 Prozent der anfallenden Kosten, mindestens aber 1.000 EUR. Unterstützt werden Beschäftigte aus Unternehmen, deren Betriebsstätte in Niedersachsen liegt. Auch Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber von niedersächsischen Firmen mit weniger als 50 Beschäftigten können einen Zuschuss erhalten.

Förderfähig sind Ausgaben für Qualifizierungen (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren) sowie Ausgaben für Freistellungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die an einer Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen.

Die maximale Laufzeit beträgt 36 Monate und endet am 30.06.2022. Gefördert werden Ausgaben für Qualifizierungen (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren) sowie Personalausgaben für die Teilnehmer/innen an der Maßnahme (Ausgaben für Freistellungen). Ausgenommen sind Ausgaben für Reisen, Unterkunft und Verpflegung.

Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Maßnahmen inhaltlich in sich abgeschlossen sind und allgemein am Arbeitsmarkt verwertbare Qualifikationen vermitteln sowie mit einem Zertifikat abschließen. Unternehmen können pro Weiterbildungsmaßnahme eine Förderung für bis zu 50 Beschäftigte beantragen.

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