Risikoanalyse für kraftbetätigte Fenster

Neues Tool vom Verband Fensterautomation und Entrauchung e.V.

Kraftbetätigte oder automatisierte Fenster gelten als Maschinen gemäß der europäischen Maschinenrichtlinie MRL 2006/42/EG vom 29. Juni 2023. Diese wird am 20. Januar 2027 von der Maschinenverordnung (MVO) abgelöst. Eine Übergangsphase gibt es nicht. Mit dem Stichtag ist die neue Verordnung verbindlich anzuwenden. Das kostenlose Online-Tool des Verbandes Fensterautomation und Entrauchung e.V., kurz VFE, hilft Planern, die in der MVO geforderte Risikoanalyse und Schutzklassenermittlung im Hinblick auf kraftbetätigte Fenster zu erstellen.

Die HAUTAU GmbH ist Mitglied im Verband Fensterautomation und Entrauchung e.V. und damit eines der renommierten Fachunternehmen, die sich auf die Herstellung von Fensterautomation und Entrauchung, insbesondere die Kontrollierte Natürliche Lüftung (KNL) und den natürlichen Rauchabzug (NRA), spezialisiert haben. Der Verband VFE hat nun ein webbasiertes Online-Tool vorgestellt. Es hilft Planern dabei, das Gefährdungsrisiko zu bewerten und geplante Schutzmaßnahmen zu dokumentieren.

Was ändert sich mit der neuen MVO?
Hauptgrund für die neue Verordnung ist die Anpassung an den aktuellen Stand der Technik. Neue Anforderungen verlangen von Planern, Errichtern und Betreibern die Einhaltung sämtlicher Sicherheitsvorgaben zur Minimierung von Gefährdungen. Betroffen sind also nicht nur Hersteller, sondern alle Unternehmen, die Maschinen in der Europäischen Union auf den Markt bringen oder in Betrieb nehmen. Als Maschinen gelten in diesem Zusammenhang auch kraftbetätigte Fenster. Dabei handelt es sich um komplexe Elemente, die als Bestandteil von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) sowie Lüftungsanlagen in Gebäuden unterschiedlichster Art und Nutzung eingesetzt werden und mit einem Antriebssystem ausgerüstet sind.

Kraftbetätigte Fenster müssen nicht nur zuverlässig, sondern auch sicher sein und dürfen bei bestimmungsgemäßer Anwendung und bei vorhersehbarer Fehlanwendung kein Gefährdungspotenzial für Nutzer darstellen. Der Weg zu einem sicheren kraftbetätigten Fenster führt über die Risikobewertung. Diese umfasst das Abschätzen möglicher Gefahren, die geplanten Schutzmaßnahmen und die Warnung vor Restrisiken. Der Bauplaner oder Architekt bzw. die ausschreibende Stelle müssen die Anforderungen an diese Fenster eindeutig vorgeben. Der Auftragnehmer, der das motorisch betriebene Fenster errichtet, ist verantwortlich für die Einhaltung der Ausschreibung unter Beachtung der anerkannten Regeln der Technik.

Die Analyse erfolgt demnach nicht erst bei der Montage, sondern sie beginnt bereits frühzeitig in der Planung. Im Übrigen gilt dies nicht nur für den Neubau, sondern auch für den Austausch oder den nachträglichen Einbau. Die konkrete Auswertung mit der jeweiligen Schutzklasse von 0 bis 4 muss immer nachvollziehbar dokumentiert werden. Mit dem neuen MVO-Tool des VFE erstellt der Planer schnell und einfach seine Risikobeurteilung sowie die vom ihm geplanten Schutzmaßnahmen, auch zur Weitergabe an Errichter und Betreiber.

In wenigen Schritten zum Ergebnis
Nach Beantwortung weniger Fragen zu Einbausituation, Raumnutzung, wesentlichen Nutzern und Steuerung bzw. Bedienung ermittelt das Tool, welche Schutzklasse vorliegt und ob Schutzmaßnahmen erforderlich sind. Schon im nächsten Schritt lässt sich ein Dokument im pdf-Format erstellen. Dieses Dokument ist jedoch keine Konformitätserklärung und dient lediglich als planerische Unterstützung. Für die fachgerechte Umsetzung der vorgegebenen Schutzmaßnahmen ist der betreffende Errichter verantwortlich. Bei Inbetriebnahme ist eine entsprechende, normgerechte Konformitätserklärung durch ihn auszustellen.

Das MVO-Tool sowie weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des VFE unter www.vfe.info/risikobeurteilung-kraftbetaetigte-fenster.

 

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